In den letzten Jahren ist in Europa das Interesse an den ethnobotanischen Traditionen Amazoniens gewachsen. Damit einhergehend stellen sich jedoch viele Fragen bezüglich des Rechtsstatus dieser Substanzen. Insbesondere bei Rapé (Hapé) herrscht unter Interessenten in Deutschland und Österreich oft Unsicherheit.
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Legalität von Rapé
Ziel dieses Artikels ist es, einen objektiven und aktuellen Überblick über die Rechtslage zu geben. Dieser Text dient weder als Verkaufsangebot noch als Rechtsberatung, sondern als rein informative Quelle zum Verständnis der Regulierung dieser traditionellen Substanz in deutschsprachigen Ländern.
Rapé als etnobotanisches Sammlerstück
Zum Verständnis des Rechtsstatus von Rapé ist es entscheidend zu definieren, was diese Substanz aus Sicht der europäischen Gesetzgebung ist – und was sie nicht ist. Rapé ist eine komplexe Mischung, deren Basis in der Regel starker Tabak (Nicotiana rustica, bekannt als Mapacho) und Asche von verschiedenen heiligen Bäumen, gegebenenfalls weitere Kräuter, bilden.
Zentral ist, dass Rapé weder in Deutschland noch in Österreich als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder als zertifiziertes Arzneimittel angesehen wird. Im ethnobotanischen Kontext wird Rapé als Rohstoff, Sammlerstück oder Material für botanische oder wissenschaftliche Forschung klassifiziert.
Diese Klassifizierung ist für Verkauf und Kauf sehr wichtig. Wenn die Substanz zu diesem spezifischen deklarierten Zweck (nicht zum Verzehr) angeboten und besessen wird, gelten für sie andere Regulierungen als für Produkte, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Kann ich Rapé in Deutschland kaufen?
Die Antwort auf diese Frage erfordert einen Blick auf die spezifischen Betäubungsmittelgesetze in beiden Ländern.
Deutschland
In Deutschland ist die zentrale Rechtsnorm das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
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BtMG: Weder Rapé noch sein Hauptbestandteil Nicotiana rustica sind in den Anlagen des BtMG aufgeführt. Das bedeutet, dass Rapé in Deutschland nicht als verbotenes Betäubungsmittel oder psychotrope Substanz klassifiziert ist. Daher ist die Legalität von Rapé in Bezug auf das BtMG gegeben.
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Besitz und Kauf: Der Kauf und Besitz von Rapé für Sammler-, Forschungs- oder Dekorationszwecke ist in Deutschland legal. Wenn Sie legal Rapé kaufen möchten, achten Sie auf die Deklaration.
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Novel Food Verordnung: Die europäische Gesetzgebung zu neuartigen Lebensmitteln (Novel Food Regulation) findet auf Rapé keine Anwendung, solange es nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft wird.
Österreich
In Österreich ist die Situation ähnlich und wird durch das Suchtmittelgesetz (SMG) geregelt.
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SMG: Ebenso wie in Deutschland sind Rapé oder Nicotiana rustica nicht im österreichischen SMG enthalten. Die Substanz gilt nicht als verbotene Droge.
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Kauf und Besitz: Der Besitz und Kauf als ethnobotanisches Material oder Sammlerstück ist legal. Auch hier gilt die Legalität von Rapé unter Einhaltung des Verwendungszwecks.
Zollaspekte und Novel Food (Neuartige Lebensmittel)
Obwohl Nicotiana rustica-Tabak nicht auf der Liste der verbotenen Drogen steht, können Zollbehörden Sendungen mit Rapé im Hinblick auf die Novel Food-Verordnung prüfen. Sollte die Zollbehörde zu dem Schluss kommen, dass das Produkt als nicht zugelassenes "neuartiges Lebensmittel" importiert wird, kann es zur Beschlagnahmung oder Vernichtung kommen. Für den Kunden bedeutet dies jedoch keine strafrechtliche Verfolgung, sondern lediglich den Verlust der Ware.
Welche Arten von Rapé gibt es?
Die meisten traditionellen Rapé-Sorten, wie jene der Stämme Yawanawa oder Huni Kuin, nutzen Nicotiana rustica als Basis. Der Rechtsstatus ergibt sich eben aus dem botanischen Ursprung und dem Verwendungszweck.
Es muss unterschieden werden zwischen:
- Nicotiana rustica (Mapacho): Traditioneller starker Tabak, der in Rapé verwendet wird. Nicht auf der Liste verbotener Drogen im BtMG/SMG.
- Nicotiana tabacum: Handelsüblicher Tabak, der in Zigaretten verwendet wird. Er ist legal, aber stark reguliert und unterliegt der Tabaksteuer, wenn er zum Rauchen bestimmt ist.
Wenn Rapé (Nicotiana rustica) ausschließlich als Rohstoff oder Sammlerstück importiert und verkauft wird (nicht als Tabakerzeugnis zum Rauchen, Schnupfen im westlichen Sinne oder Kauen), gelten für ihn weder die üblichen Tabaksteuern noch die Vorschriften für den Verkauf von Tabakwaren.
➤ Zusammenfassung: Basierend auf den aktuellen Gesetzen (BtMG in Deutschland und SMG in Österreich) ist Rapé (Hapé) nicht als verbotenes Betäubungsmittel klassifiziert. Kauf und Besitz von Rapé als ethnobotanischer Rohstoff oder Sammlerstück sind legal. Das mit dem Import verbundene Risiko betrifft hauptsächlich Zollvorschriften hinsichtlich „Novel Food“, nicht das Strafrecht.
Hinweis: Alle in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Sammler-, wissenschaftlichen und informativen Zwecken. Es handelt sich um Sammlerstücke. Die Informationen zur Rechtslage entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und können eine professionelle Rechtsberatung nicht ersetzen.